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ZELTERPLAKETTE

Zelter-Plakette

Die Zelter-Plakette ist die höchste deutsche Auszeichnung für Amateurchöre. Der Bundespräsident verleiht sie alljährlich an Chöre, die seit mindestens 100 Jahren ununterbrochen musikalisch wirken und sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Zusammen mit der Zelter-Plakette wird eine vom Bundespräsidenten unterzeichnete Urkunde überreicht.

Die bundesweit zentrale Verleihungsveranstaltung der Zelter-Plakette findet jährlich traditionell drei Wochen vor Ostern am Sonntag Laetare im Rahmen der Tage der Chor- und Orchestermusik an wechselnden Orten statt. Bei diesem Festakt überreicht der Bundespräsident einem der auszuzeichnenden Chöre die Zelter-Plakette und die Urkunde stellvertretend für alle Chöre, die diese Ehrung im gleichen Jahre erfahren. Wenn der Bundespräsident verhindert ist, nimmt an seiner Stelle der Beauftragte für Kultur und Medien oder der für Kultur zuständige Minister oder Senator, in dessen Land der Festakt stattfindet, die Verleihung vor.

Alle anderen ausgezeichneten Chöre eines Jahres erhalten ihre Urkunde und Plakette erst nach der bundesweit zentralen Verleihungsveranstaltung in einer eigenen Zeremonie. In einigen Bundesländern findet eine Festveranstaltung statt, in der der jeweilige Kultusminister die Plaketten und Urkunden aushändigt. In anderen Bundesländern erfolgt die Aushändigung durch den zuständigen Regierungspräsidenten oder dessen Beauftragten bei einem Jubiläumsfest des Chores oder bei anderer Gelegenheit. Auskunft hierüber erteilt das zuständige Kultusministerium.

Elektronische Antragstellung

Bitte füllen Sie zur elektronischen Antragstellung das Antragsformular mit den Tabellenblättern „1 –Antragstellung“ und „2 – Antrag Ausdruck“ aus. Senden Sie das ausgefüllte Tabellenblatt „1 –Antragstellung“ sowie sämtliche eingescannte Belege sowohl an die E-Mail-Adresse  info@fsb-online.de des Fränkischen Sängerbundes und an den Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V.,  plaketten@bundesmusikverband.de

Beim Ausfüllen von Tabellenblatt 1 wird automatisch das Tabellenblatt „2 – Antrag Ausdruck“ generiert. Bitte drucken Sie es aus, unterschreiben Sie es und senden es per Post an die FSB-Geschäftsstelle. Das Tabellenblatt „0 – Hinweise“ führt Sie durch die Antragstellung. Das Tabellenblatt „3-Beschluss“ wird ausschließlich vom Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. bearbeitet, bei dem die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses angesiedelt ist.

Besonders hinweisen möchten wir noch einmal auf die vereinbarten DCV-internen Antragsfristen:

  • Anträge sollen bis zum 31. März des Vorjahres bei den Geschäftsstellen der DCV-Mitgliedsverbände eingereicht werden.
  • Die Geschäftsstellen leiten die Anträge bis zum 30. April an die DCV-Geschäftsstelle in Berlin weiter.
  • Die DCV-Geschäftsstelle leitet die Anträge bis zum 30. Juni an den BMCO weiter.

Antragsstellung in Papierform

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online einzusenden, bitten wir Sie, wie in herkömmlicher Weise, den Antrag samt Unterlagen in Papierform per Post an die FSB-Gechäftsstelle zu senden.

Bilder von der Zelterplakettenverleihung aus dem Jahr 2024
Fotografin: Cara Irina Wagner/Fotohaus Hirsch für den Bayerischen Musikrat

Bilder von der Zelterplakettenverleihung aus dem Jahr 2023
Fotos: Kristina Wagner / Bayerischer Musikrat