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Der Weg zur „staatlichen Anerkennung“

Der Weg zur „staatlichen Anerkennung“
Für den Freistaat Bayern bereiten wir auf die Prüfung zur „Staatlichen Anerkennung“ vor und sind dabei an die Vorgaben des Ministeriums gebunden. Die vorgesehenen 28 Tage der Ausbildung werden im FSB verteilt auf Angebote im Sängerkreis und im Sängerbund (wie in der Chorleitungsausbildung beschrieben).

Prüfungsordnung im Laienmusizieren (BMR)

Ansprechpartner:

Dr. Gerald Fink
Kurrstr. 2
91074 Herzogenaurach

E-Mail: gerald.fink@fsb-online.de