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INKLUSION IN DER CHORARBEIT

Ralf Schuband

Ralf Schuband

Ansprechpartner des FSB für Integration und Teilhabe in der Chorarbeit

Mobil: 0170 964 964 3
E-Mail: chorleiter@saengerkreis-fuerth.de 

Unterstützung und Kontakt
Der Fränkische Sängerbund setzt sich für Inklusion in der Chorarbeit ein. Um in diesem Bereich aktiv zu werden und die Chöre unterstützen zu können, gibt es diese Seiten für Inklusionsarbeit.
Sie interessieren sich für das Thema Inklusion? Hier finden Sie Informationen, Weiterbildungsmöglichkeiten und Anregungen.
Für weitere Fragen, Inklusion / Teilhabe in unseren Chören, stehe ich gerne zur Verfügung und freue mich, wenn es normal wird, zusammen zu singen, egal welcher Hautfarbe, Behinderungen und Alter.

Leitfaden zur Inklusion vom Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung in der Chorarbeit für Erwachsene

Erforderliche Voraussetzungen:

  1. Barrierefreiheit in der Erreichbarkeit des Raums
  2. Behindertengerechte Toilette
  3. Erfahrung im Umgang oder Aufklärung über den Umgang mit Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung des Chorleiters
  4. Klare Struktur im Probenablauf, Einsingen wird empfohlen
  5. Leichte Sprache (PDF 6 MB)
  6. Selbstvertrauen
  7. Nachsicht, Verständnis, Geduld
  8. Zwei-Sinne-Prinzip: Hören und Sehen
  9. Materialien selbst wählen lassen
  10. Häufige Wiederholungen
  11. Bewegungsangebot zu den Liedern
  12. Musikalische Begleitung auf jeden Fall mit Klavier
  13. Störungen/Unterbrechungen nicht ignorieren Bewusstes Fehlverhalten freundlich ermahnen/klar zurechtweisen Unbewusstes Fehlverhalten individuell behandeln
  14. Rahmenbedingungen für persönlichen Rückzug schaffen

Empfohlene Voraussetzungen:

1.Aufklärung der Sänger über spezielle Themen

2.Etablierung von Gesprächsrunden

3.Patenschaft unter den Sängern

4.Begleitperson oder Freizeitassistenz akzeptieren

5.Arbeit in Kleingruppen inklusiv und exklusiv (Achtung vor Separation)

6.Musikalische Begleitung mit vielen verschiedenen Instrumenten

7.Hilfsmittel einsetzen

Inklusion von Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung in der Chorarbeit für Erwachsene

Inklusion ist seit 2008 ein Menschenrecht für Menschen mit Behinderung. Trotzdem ist sie als Aspekt der Chorarbeit noch wenig bekannt und erforscht, obwohl es bereits Projekte mit Inklusionschören gibt.

Inklusion in der Chorarbeit bietet viele wertvolle Potenziale: Inklusion wird in der Gesellschaft etabliert, persönlich hat man eine gemeinsame Aktivität bzw. ein gemeinsames Erlebnis.

Hierbei kommt es zu einem besonderen Musikerleben, zu guter Laune, zu menschlicher Nähe und zu Nächstenliebe.

Die Begegnung in einem inklusiven Chor auf gleicher Ebene, „auf Augenhöhe“ hat weite Auswirkungen in die Gesellschaft. Anderssein und aktive Teilhabe werden zur Normalität, die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Menschen wird als Bereicherung anerkannt und Chancengleichheit kann vorangebracht werden.

Begegnung auf gleicher Ebene bietet zudem persönlichen Mehrwert: Wer sich auf gleicher Stufe respektvoll und neugierig begegnet, kann durch gegenseitiges Nehmen und Geben voneinander lernen, durch die Erweiterung der eigenen Perspektive und den Austausch von Erfahrungen Unsicherheiten überwinden, Ängste und Vorurteile abbauen und das Selbstwertgefühl steigern.

Dadurch wird menschliche Nähe spürbar. Mit der Etablierung eines Inklusionschors und der De- monstration von gelingendem Miteinander, gegenseitiger Wertschätzung und einem hohen Spaßfaktor wird für die Gesellschaft Inklusion als Mehrwert erlebbar. Mit der Teilnahme an einem inklusiven Chor kann ein persönliches Zeichen gesetzt werden, das schon dem „kleinen“ privaten Umfeld Inklusion näherbringt.

Wer sich mit der Arbeit mit einem Inklusionschor auseinander setzt, macht sich vermutlich Gedanken, unter welchen Voraussetzungen diese gelingen kann. Diese Frage wurde durch eine induktive Felduntersuchung erforscht.

Befragt wurden 584 Personen, die repräsentativ für alle Altersklassen (16-99 Jahre) stehen und sich in sechs Gruppen gliedern: Personen mit einer geistigen Behinderung, Angehörige oder Betreuer* einer Person mit einer geistigen Behinderung, Chorsänger, Chorleiter, Heimleiter/ Erzieher/Lehrer/Sozialpädagogen etc. einer Person mit geistiger Behinderung, alle, die sich den vorgehend genannten Gruppen nicht zuordnen.

Handreichung zur praktischen Arbeit

Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte in Form eines kommentierten Leitfadens vorgestellt. Was muss beachtet werden? Welche Voraussetzungen sollten gegeben sein? Diese Fragen sind auch ein Grund, warum Inklusion in unserer Gesellschaft noch nicht verbreitet ist und als normal angesehen wird. Ein Großteil unserer Gesellschaft weiß nicht, wie mit Menschen mit einer kognitiven Einschränkung umgegangen werden soll. Diese Hemmschwelle gilt es zu überwinden.

Klare Struktur im Probenablauf bedeutet nicht, dass jede Probe exakt gleich ablaufen muss, aber der grobe Ablauf sollte wiederkehrend sein.

Leichte Sprache bedeutet: einfache Wörter, Fach-/Fremdwörter ersetzen oder erklären, immer die gleichen Wörter für die gleichen Dinge verwenden, Konjunktiv vermeiden, Aktiv statt Passiv, Genitiv vermeiden, Redewendungen und bildliche Sprache vermeiden, kurze Sätze mit nur einer Aussage, einfacher Satzbau, Anreden wie bei Menschen ohne Behinderung.

Zwei-Sinne-Prinzip heißt, dass die Sänger die Lieder sowohl über das Hören, also Vormachen, als auch über das Sehen, also Noten/Bilder/Text etc., erlernen.

Der Materialbedarf muss geprüft werden. Tipp: Jeder soll die Möglichkeit haben, zu wählen.

Neben Noten sollten auch bebilderte Texte (Gebärdenbilder oder Symbole) zur Auswahl stehen.

Bei der Außenwirkung sollte darauf geachtet werden, dass entweder jeder etwas in den Händen hält oder keiner. Aus der Praxis wird sich dann ergeben, ob weitere Hilfsmittel für die Arbeit benötigt werden. Neben Bildern sind hier Übungs-CDs, Vorlesestifte o. ä. zu empfehlen.

Die Chorgröße und das Verhältnis in der Zusammensetzung des Chors stellen keine Voraussetzung dar. Für eine Inklusionschorprobe ist kein bevorzugter Termin zu beachten, Wochentag und Uhrzeit sind direkt mit den Sängern abzustimmen.

Auftritt

Die Befragten geben an, dass ein Inklusionschor bei allen öffentlichen Auftritten in Aktion treten kann. Selbst für die Teilnahme an Wettbewerben spricht sich die Mehrheit aus. Wichtig ist, dass demokratische Entscheidungen der Sänger hinsichtlich der Zielsetzung in der Ausrichtung und dem Anspruch des Chors zugrunde liegen. Genauso wichtig ist, dass der Auftritt mit einem guten Gefühl verbunden wird. Wenn es um die konkrete Planung oder die Zusage eines Auftritts geht, zieht mit Sicherheit jeder Chor sein Leistungsvermögen und seine musikalische Qualität in Betracht.

Interesse an einem Inklusionschor

Fast alle Teilnehmer aller befragten Gruppen weisen ein großes Interesse an einer inklusiven Chorarbeit auf. Bereits Erfahrung mit einem Inklusionschor hat nur ein geringer Teil der Teilnehmenden mit und ohne Behinderung. Ausgerechnet in der Gruppe der Chorleiter gibt ein auffallend großer Teil an, dass er Erfahrung mit einem Inklusionschor hat. Interessanterweise können sich auch einige wenige Befragte, die angeben, nicht gerne zu singen, vorstellen, in einem Inklusionschor mitzumachen.

Jeder Mensch ist anders und hat seine individuellen Bedürfnisse und Bedarfe. Somit muss auch jede Gruppe individuell betrachtet und behandelt werden. Die vorliegenden Erkenntnisse sind nicht als „Masterplan“ zu verstehen, es wird des Weiteren Flexibilität, aufmerksames Beobachten und Kreativität in der Entwicklung oder dem Abwägen zur individuellen Anpassung benötigt.

Musik verbindet, ihr wird ein hoher Stellenwert in der Begegnung der unterschiedlichen Menschen auf gleicher Ebene beigemessen! Durch inklusive Chorarbeit wird dieser Aspekt sichtbar gemacht. Die Gesellschaft hat ein großes Interesse an Inklusion von Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung in der Chorarbeit für Erwachsene.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll, anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint.

Fortbildungsangebote

Qualifizierung zur Musiklehrerin/zum Musiklehrer für Menschen mit Behinderung

Weit mehr als jede zweite öffentliche Musikschule in Deutschland (63 Prozent) bietet Musikunterricht für Menschen mit Behinderung an. Über 8.400 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung erlernen ein Instrument und spielen in Ensembles oder Bands. Der Verband deutscher Musikschulen bietet Lehrkräften, die bislang nur wenig auf die besonderen Anforderungen der Arbeit mit Menschen mit Behinderung vorbereitet sind, den Berufsbegleitenden Lehrgang „Instrumentalspiel mit Menschen mit Behinderung an Musikschulen” und den Orientierungskurs „Musik inklusiv – Praxisorientierte Einführung in eine Pädagogik der Vielfalt“ an.

Berufsbegleitender Lehrgang „Instrumentalspiel mit Menschen mit Behinderung an Musikschulen“

Der Berufsbegleitende Lehrgang soll Fachkräfte, die an einer Musikschule als Vokal- oder Instrumentallehrer tätig sind oder die Bereiche Musikalische Früherziehung oder Grundausbildung vertreten, für die musikalische Arbeit mit Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung qualifizieren. Die Fortbildung bietet Arbeitsweisen und Methoden für den Unterricht mit Schülern mit Behinderung sowie Austausch, Anregungen und Unterrichtsmaterialien. Alles ist selbstverständlich auf den allgemeinen Musik- und Instrumentalunterricht übertragbar. Der Lehrgang erstreckt sich über 24 Monate und gliedert sich in fünf Kompaktphasen (Akademie Remscheid) und drei Praxisphasen (Hospitation/eigene Unterrichtsversuche am Heimatort).

Orientierungskurs „Musik inklusiv – Praxisorientierte Einführung in eine Pädagogik der Vielfalt“

Der Orientierungskurs „Musik inklusiv“ richtet sich an Lehrkräfte an Musikschulen, allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen, an Erzieherinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, die im Bereich Musik arbeiten oder dies zukünftig tun möchten. Er erstreckt sich über den Zeitraum von fünf Tagen und vermittelt Grundlagen inklusiver Musikpädagogik (Unterricht/Musizieren in heterogenen Gruppen, im Klassenverband, im gemeinsamen Unterricht, in Schulkooperationen, in außerschulischen Zusammenhängen… ).

Zugangsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung für die Lehrtätigkeit an allgemein bildenden Schulen, Förderschulen, Musikschulen oder die Arbeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Alternativ berechtigen auch ein Studium oder eine Ausbildung zu einem der genannten Bereiche zur Teilnahme. Der Orientierungskurs „ Musik inklusiv“ ist gleichzeitig die erste Kompaktphase des Berufsbegleitenden Lehrgangs „Instrumentalspiel mit Menschen mit Behinderung an Musikschulen”. Die Teilnahme am Orientierungskurs ist Voraussetzung, um bei gleichzeitiger Erfüllung weiterer Vorgaben direkt zur zweiten Kompaktphase des Berufsbegleitenden Lehrgangs zugelassen zu werden.

Wegweiser für demenzsensible Musikangebote

 Wegweiser für demenzsensible Musikangebote

Hier kann die Publikation heruntergeladen werden.

Die Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken möchte besonders musikalische Aktionen im Rahmen der 3. bayerischen Demenzwoche vom 16. bis 25. September 2022 in Oberfranken anregen. Hierfür wären die Chöre/Chorleiter*innen im Fränkischen Sängerbund (Bezirk Oberfranken) wichtige Partner*innen für uns.

Es wäre wertvoll, zahlreiche musikalische Akteure (in Oberfranken) zu gewinnen, die in dieser Woche demenzfreundliche Zuhör- oder auch Mitmachkonzerte bzw. andere musikalische Aktionen (Ensemblespiel, Solospiel) anbieten. Der Besuch der Veranstaltungen ist für Menschen mit Demenz, deren pflegenden Angehörigen, aber auch für Interessierte gedacht. Die Örtlichkeit, sowie den zeitlichen Rahmen oder Zuhörerbegrenzungen legt der*die musikalische Akteur*in selbst fest.

Das bayerischen Staatsministerium unterstützt die Anbieter von Aktionen in der bay. Demenzwoche mit z. B. Bewerbung auf dem Veranstaltungskalender der Website des Ministeriums, Plakatdruck, Broschürenauslagen zum Thema Demenz und Give aways (Trockenobst 2019, Schokolinsen 2020 – jedes Jahr etwas anderes).

Wir als Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken haben vorgesehen die musikalischen Angebote aus Oberfranken für die diesjährige Demenzwoche ebenso gesammelt zu bewerben. Desweiteren planen wir eine Handreichung zu erstellen, was im Rahmen eines musikalischen Angebotes für Menschen mit Demenz beachtet werden kann. Zu dieser Handreichung und deren Verwendung führen wir Ende März 2022 einen ersten Online-Austausch mit den möglichen Interessierten durch. Im Sommer 2022 ist geplant unsererseits nochmals eine vertiefende Schulung zum Thema Demenz für die Akteure anzubieten. Möchten Sie einen Partner aus dem Bereich Demenz bei Ihrer Aktion an der Seite haben? Auch dafür setzen wir uns dann gerne ein.

Bei Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Bis zum Wiederhören wünsche ich Ihnen eine gesunde und frohe Zeit.

Mit herzlichem Gruß

Patricia Reinhardt

Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken

Büro:

Landratsamt Bamberg

Ludwigstraße 23
96052 Bamberg

Tel. 0951/700 36 0 82
Fax 0951/85-8512

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