INKLUSION IN DER CHORARBEIT

Ralf Schuband

Ralf Schuband

Ansprechpartner des FSB für Inklusion und Teilhabe in der Chorarbeit

Mobil: 0170 964 964 3
E-Mail: chorleiter[a]saengerkreis-fuerth.de 

Unterstützung und Kontakt
Der Fränkische Sängerbund setzt sich für Inklusion in der Chorarbeit ein. Um in diesem Bereich aktiv zu werden und die Chöre unterstützen zu können, gibt es diese Seiten für Inklusionsarbeit.
Sie interessieren sich für das Thema Inklusion? Hier finden Sie Informationen, Weiterbildungsmöglichkeiten und Anregungen.
Für weitere Fragen, Inklusion / Teilhabe in unseren Chören, stehe ich gerne zur Verfügung und freue mich, wenn es normal wird, zusammen zu singen, egal welcher Hautfarbe, Behinderungen und Alter.

Leitfaden zur Inklusion vom Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung in der Chorarbeit für Erwachsene

Erforderliche Voraussetzungen:

  1. Barrierefreiheit in der Erreichbarkeit des Raums
  2. Behindertengerechte Toilette
  3. Erfahrung im Umgang oder Aufklärung über den Umgang mit Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung des Chorleiters
  4. Klare Struktur im Probenablauf, Einsingen wird empfohlen
  5. Leichte Sprache (PDF 6 MB)
  6. Selbstvertrauen
  7. Nachsicht, Verständnis, Geduld
  8. Zwei-Sinne-Prinzip: Hören und Sehen
  9. Materialien selbst wählen lassen
  10. Häufige Wiederholungen
  11. Bewegungsangebot zu den Liedern
  12. Musikalische Begleitung auf jeden Fall mit Klavier
  13. Störungen/Unterbrechungen nicht ignorieren Bewusstes Fehlverhalten freundlich ermahnen/klar zurechtweisen Unbewusstes Fehlverhalten individuell behandeln
  14. Rahmenbedingungen für persönlichen Rückzug schaffen

Empfohlene Voraussetzungen:

1.Aufklärung der Sänger über spezielle Themen

2.Etablierung von Gesprächsrunden

3.Patenschaft unter den Sängern

4.Begleitperson oder Freizeitassistenz akzeptieren

5.Arbeit in Kleingruppen inklusiv und exklusiv (Achtung vor Separation)

6.Musikalische Begleitung mit vielen verschiedenen Instrumenten

7.Hilfsmittel einsetzen

Inklusion von Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung in der Chorarbeit für Erwachsene

Inklusion ist seit 2008 ein Menschenrecht für Menschen mit Behinderung. Trotzdem ist sie als Aspekt der Chorarbeit noch wenig bekannt und erforscht, obwohl es bereits Projekte mit Inklusionschören gibt.

Inklusion in der Chorarbeit bietet viele wertvolle Potenziale: Inklusion wird in der Gesellschaft etabliert, persönlich hat man eine gemeinsame Aktivität bzw. ein gemeinsames Erlebnis.

Hierbei kommt es zu einem besonderen Musikerleben, zu guter Laune, zu menschlicher Nähe und zu Nächstenliebe.

Die Begegnung in einem inklusiven Chor auf gleicher Ebene, „auf Augenhöhe“ hat weite Auswirkungen in die Gesellschaft. Anderssein und aktive Teilhabe werden zur Normalität, die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Menschen wird als Bereicherung anerkannt und Chancengleichheit kann vorangebracht werden.

Begegnung auf gleicher Ebene bietet zudem persönlichen Mehrwert: Wer sich auf gleicher Stufe respektvoll und neugierig begegnet, kann durch gegenseitiges Nehmen und Geben voneinander lernen, durch die Erweiterung der eigenen Perspektive und den Austausch von Erfahrungen Unsicherheiten überwinden, Ängste und Vorurteile abbauen und das Selbstwertgefühl steigern.

Dadurch wird menschliche Nähe spürbar. Mit der Etablierung eines Inklusionschors und der De- monstration von gelingendem Miteinander, gegenseitiger Wertschätzung und einem hohen Spaßfaktor wird für die Gesellschaft Inklusion als Mehrwert erlebbar. Mit der Teilnahme an einem inklusiven Chor kann ein persönliches Zeichen gesetzt werden, das schon dem „kleinen“ privaten Umfeld Inklusion näherbringt.

Wer sich mit der Arbeit mit einem Inklusionschor auseinander setzt, macht sich vermutlich Gedanken, unter welchen Voraussetzungen diese gelingen kann. Diese Frage wurde durch eine induktive Felduntersuchung erforscht.

Befragt wurden 584 Personen, die repräsentativ für alle Altersklassen (16-99 Jahre) stehen und sich in sechs Gruppen gliedern: Personen mit einer geistigen Behinderung, Angehörige oder Betreuer* einer Person mit einer geistigen Behinderung, Chorsänger, Chorleiter, Heimleiter/ Erzieher/Lehrer/Sozialpädagogen etc. einer Person mit geistiger Behinderung, alle, die sich den vorgehend genannten Gruppen nicht zuordnen.

Handreichung zur praktischen Arbeit

Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte in Form eines kommentierten Leitfadens vorgestellt. Was muss beachtet werden? Welche Voraussetzungen sollten gegeben sein? Diese Fragen sind auch ein Grund, warum Inklusion in unserer Gesellschaft noch nicht verbreitet ist und als normal angesehen wird. Ein Großteil unserer Gesellschaft weiß nicht, wie mit Menschen mit einer kognitiven Einschränkung umgegangen werden soll. Diese Hemmschwelle gilt es zu überwinden.

Klare Struktur im Probenablauf bedeutet nicht, dass jede Probe exakt gleich ablaufen muss, aber der grobe Ablauf sollte wiederkehrend sein.

Leichte Sprache bedeutet: einfache Wörter, Fach-/Fremdwörter ersetzen oder erklären, immer die gleichen Wörter für die gleichen Dinge verwenden, Konjunktiv vermeiden, Aktiv statt Passiv, Genitiv vermeiden, Redewendungen und bildliche Sprache vermeiden, kurze Sätze mit nur einer Aussage, einfacher Satzbau, Anreden wie bei Menschen ohne Behinderung.

Zwei-Sinne-Prinzip heißt, dass die Sänger die Lieder sowohl über das Hören, also Vormachen, als auch über das Sehen, also Noten/Bilder/Text etc., erlernen.

Der Materialbedarf muss geprüft werden. Tipp: Jeder soll die Möglichkeit haben, zu wählen.

Neben Noten sollten auch bebilderte Texte (Gebärdenbilder oder Symbole) zur Auswahl stehen.

Bei der Außenwirkung sollte darauf geachtet werden, dass entweder jeder etwas in den Händen hält oder keiner. Aus der Praxis wird sich dann ergeben, ob weitere Hilfsmittel für die Arbeit benötigt werden. Neben Bildern sind hier Übungs-CDs, Vorlesestifte o. ä. zu empfehlen.

Die Chorgröße und das Verhältnis in der Zusammensetzung des Chors stellen keine Voraussetzung dar. Für eine Inklusionschorprobe ist kein bevorzugter Termin zu beachten, Wochentag und Uhrzeit sind direkt mit den Sängern abzustimmen.

Auftritt

Die Befragten geben an, dass ein Inklusionschor bei allen öffentlichen Auftritten in Aktion treten kann. Selbst für die Teilnahme an Wettbewerben spricht sich die Mehrheit aus. Wichtig ist, dass demokratische Entscheidungen der Sänger hinsichtlich der Zielsetzung in der Ausrichtung und dem Anspruch des Chors zugrunde liegen. Genauso wichtig ist, dass der Auftritt mit einem guten Gefühl verbunden wird. Wenn es um die konkrete Planung oder die Zusage eines Auftritts geht, zieht mit Sicherheit jeder Chor sein Leistungsvermögen und seine musikalische Qualität in Betracht.

Interesse an einem Inklusionschor

Fast alle Teilnehmer aller befragten Gruppen weisen ein großes Interesse an einer inklusiven Chorarbeit auf. Bereits Erfahrung mit einem Inklusionschor hat nur ein geringer Teil der Teilnehmenden mit und ohne Behinderung. Ausgerechnet in der Gruppe der Chorleiter gibt ein auffallend großer Teil an, dass er Erfahrung mit einem Inklusionschor hat. Interessanterweise können sich auch einige wenige Befragte, die angeben, nicht gerne zu singen, vorstellen, in einem Inklusionschor mitzumachen.

Jeder Mensch ist anders und hat seine individuellen Bedürfnisse und Bedarfe. Somit muss auch jede Gruppe individuell betrachtet und behandelt werden. Die vorliegenden Erkenntnisse sind nicht als „Masterplan“ zu verstehen, es wird des Weiteren Flexibilität, aufmerksames Beobachten und Kreativität in der Entwicklung oder dem Abwägen zur individuellen Anpassung benötigt.

Musik verbindet, ihr wird ein hoher Stellenwert in der Begegnung der unterschiedlichen Menschen auf gleicher Ebene beigemessen! Durch inklusive Chorarbeit wird dieser Aspekt sichtbar gemacht. Die Gesellschaft hat ein großes Interesse an Inklusion von Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung in der Chorarbeit für Erwachsene.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll, anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint.

Laudatio auf Ralf Schuband
Anlässlich seines herausragenden Engagements für Musik, Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe
 
Die verbindende Kraft der Musik
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Musikbegeisterte, und vor allem: lieber Ralf Schuband,
es gibt Menschen, die Musik machen, um zu unterhalten. Und es gibt Menschen, die Musik leben, um Welten zu verändern. Unser heutiger Ehrengast, Ralf Schuband, gehört zweifellos zu Letzteren. Sein gesamtes Leben ist ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass Musik keine Barrieren kennt – weder politische Grenzen noch körperliche oder geistige Einschränkungen. Wo Worte oft nicht mehr ausreichen oder Barrieren unüberwindbar scheinen, da baut Ralf Schuband mit seiner Leidenschaft Brücken aus Klang und Gemeinschaft.
 
Der Weg im Zeichen von Musik und Mut
Der Grundstein für diesen außergewöhnlichen Lebensweg wurde früh gelegt. Bereits im zarten Alter von fünf Jahren begann Ralf Schuband mit dem Klavierunterricht. Mit gerade einmal neun Jahren übernahm er bereits die verantwortungsvolle Aufgabe des Kantors an der St. Valentinskirche in Preschen. Nach dem Beginn seines Musikstudiums am Konservatorium Cottbus im Alter von 17 Jahren und seiner Zeit als Pianist der DDR-Sonderstufen-Rockband Tornados zeigte sich schon früh sein unschätzbarer Charakterzug: Mut.
Als Friedenskämpfer bei der Landesjugendsynode der evangelischen Kirche engagierte er sich in der DDR-Friedensbewegung Schwerter zu Pflugscharen. Dieses Einstehen für Freiheit und Gerechtigkeit hatte seinen Preis: Politisch ins Abseits gedrängt, musste er seine Heimat verlassen. Doch was wie ein schmerzhafter Bruch schien, wurde zum Glücksfall für Mittelfranken, wo Ralf Schuband seine neue Heimat fand.
 
Ein Pionier der Inklusion in Franken
In Franken angekommen, brachte er sich sofort ein – ob im Kirchenchor, im Musikverein oder an den Tasten der Coverrockband Pink Millennium. Doch seine wahre Berufung fand er in der Arbeit mit Menschen, die oft am Rande unserer Gesellschaft stehen. Während seiner Anstellung bei Diakoneo in Neuendettelsau in der Behindertenhilfe erkannte er das enorme, oft ungenutzte Potenzial der Musik als Werkzeug der Inklusion.
Er gründete nicht nur drei Chöre für Menschen mit Behinderung in Obernzenn, Rothenburg ob der Tauber und Ansbach, sondern untermauerte seine Praxis auch theoretisch: 2013 schloss er erfolgreich den anspruchsvollen, fünfsemestrigen Lehrgang Instrumentalspiel mit Menschen mit Behinderung des Verbandes deutscher Musikschulen ab.
 
Brückenbauer und Visionär im Fränkischen Sängerbund
Als langjähriger Chorleiter und seit acht Jahren als Kreis-Chorleiter des Sängerkreises Fürth hat Ralf Schuband das Unmögliche möglich gemacht: Er brachte Chöre mit und ohne Behinderung zusammen auf die großen Bühnen. Unvergessen ist der Auftritt beim Fürther Sound Festival #FIS, wo unter seiner Leitung 50 Sängerinnen und Sänger gemeinsam mit der bekannten Inklusionsband Vollgas ein Fest der Lebensfreude feierten.
Es war daher nur folgerichtig, dass der damalige Präsident und heutige Ehrenpräsident des Fränkischen Sängerbundes, Professor Dr. Friedhelm Brusniak, Ralf Schuband zum offiziellen Inklusions-, Integrations- und Teilhabebeauftragten des FSB ernannte. In dieser Funktion leistet er wahre Pionierarbeit. Ein herausragendes Beispiel: In enger Zusammenarbeit mit dem Nordbayerischen Musikbund übersetzte er im Vorfeld in mühevoller Detailarbeit sämtliche Lehrhefte und Prüfungen in die Blindenschrift Braille. Das bewegende Resultat: Zwei blinde Personen konnten erfolgreich den Basiskurs zur Chorleitung absolvieren. Ein Erfolg, den er stolz beim Deutschen Chorverband in Berlin präsentieren durfte!
 
Bundesweites Wirken und unermüdlicher Einsatz
Ralf Schubands Strahlkraft reicht längst über die Grenzen Frankens hinaus. Seit 2022 wirkt er als Kurator des bundesweiten Teilhabeprojekts Hier klingt’s mir gut des Allgemeinen Cäcilienverbandes für Deutschland. Hier setzt er sich insbesondere im ländlichen Raum für die musikalische Teilhabe von marginalisierten Gruppen und Geflüchteten ein. Und auch im Hintergrund packt er an: Ob beim Deutschen Chorfest in Leipzig, der chor.com in Hannover oder beim Deutschen Chorfest in Nürnberg – als ehrenamtlicher Objektleiter sorgt er stets für einen reibungslosen Ablauf.
 
Ein Vorbild an Lebensmut und Engagement
Das Jahr 2024 brachte für Ralf Schuband eine tiefe persönliche Zäsur. Aufgrund einer schweren Erkrankung ist er selbst schwerbehindert und bezieht eine volle Erwerbsminderungsrente. Doch wer glaubt, dass ihn dies aufhält, kennt Ralf Schuband schlecht. Unterstützt von seiner wunderbaren Ehefrau führt er seine Herzensarbeit fort. Wenn auch alles etwas langsamer gehen muss, so tut er dies mit umso größerem Arrangement und tieferer Hingabe. Er schenkt den Menschen, die nicht auf der „Sonnenseite des Lebens“ stehen, eine Stimme und ebnet ihnen den Weg zum Gesang.
 
Lieber Ralf Schuband, für Deinen unermüdlichen Einsatz, Deinen Mut, Deine Menschlichkeit und Deinen unschätzbaren Beitrag zu einer inklusiven, klingenden Gesellschaft danken wir Dir von ganzem Herzen. Du zeigst uns jeden Tag aufs Neue, dass Musik die reinste Form der Inklusion ist.
Wir wünschen Dir und Deiner Frau von Herzen weiterhin viel Kraft, Lebensfreude und vor allem Gesundheit! Herzlichen Glückwunsch zu diesem Lebenswerk!
Florian Luderschmid
Präsident des Fränkischen Sängerbundes

Fortbildungsangebote

Qualifizierung zur Musiklehrerin/zum Musiklehrer für Menschen mit Behinderung

Weit mehr als jede zweite öffentliche Musikschule in Deutschland (63 Prozent) bietet Musikunterricht für Menschen mit Behinderung an. Über 8.400 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung erlernen ein Instrument und spielen in Ensembles oder Bands. Der Verband deutscher Musikschulen bietet Lehrkräften, die bislang nur wenig auf die besonderen Anforderungen der Arbeit mit Menschen mit Behinderung vorbereitet sind, den Berufsbegleitenden Lehrgang „Instrumentalspiel mit Menschen mit Behinderung an Musikschulen” und den Orientierungskurs „Musik inklusiv – Praxisorientierte Einführung in eine Pädagogik der Vielfalt“ an.

Berufsbegleitender Lehrgang „Instrumentalspiel mit Menschen mit Behinderung an Musikschulen“

Der Berufsbegleitende Lehrgang soll Fachkräfte, die an einer Musikschule als Vokal- oder Instrumentallehrer tätig sind oder die Bereiche Musikalische Früherziehung oder Grundausbildung vertreten, für die musikalische Arbeit mit Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung qualifizieren. Die Fortbildung bietet Arbeitsweisen und Methoden für den Unterricht mit Schülern mit Behinderung sowie Austausch, Anregungen und Unterrichtsmaterialien. Alles ist selbstverständlich auf den allgemeinen Musik- und Instrumentalunterricht übertragbar. Der Lehrgang erstreckt sich über 24 Monate und gliedert sich in fünf Kompaktphasen (Akademie Remscheid) und drei Praxisphasen (Hospitation/eigene Unterrichtsversuche am Heimatort).

Orientierungskurs „Musik inklusiv – Praxisorientierte Einführung in eine Pädagogik der Vielfalt“

Der Orientierungskurs „Musik inklusiv“ richtet sich an Lehrkräfte an Musikschulen, allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen, an Erzieherinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, die im Bereich Musik arbeiten oder dies zukünftig tun möchten. Er erstreckt sich über den Zeitraum von fünf Tagen und vermittelt Grundlagen inklusiver Musikpädagogik (Unterricht/Musizieren in heterogenen Gruppen, im Klassenverband, im gemeinsamen Unterricht, in Schulkooperationen, in außerschulischen Zusammenhängen… ).

Zugangsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung für die Lehrtätigkeit an allgemein bildenden Schulen, Förderschulen, Musikschulen oder die Arbeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Alternativ berechtigen auch ein Studium oder eine Ausbildung zu einem der genannten Bereiche zur Teilnahme. Der Orientierungskurs „ Musik inklusiv“ ist gleichzeitig die erste Kompaktphase des Berufsbegleitenden Lehrgangs „Instrumentalspiel mit Menschen mit Behinderung an Musikschulen”. Die Teilnahme am Orientierungskurs ist Voraussetzung, um bei gleichzeitiger Erfüllung weiterer Vorgaben direkt zur zweiten Kompaktphase des Berufsbegleitenden Lehrgangs zugelassen zu werden.

Wegweiser für demenzsensible Musikangebote

 Wegweiser für demenzsensible Musikangebote

Hier kann die Publikation heruntergeladen werden.

Die Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken möchte besonders musikalische Aktionen im Rahmen der 3. bayerischen Demenzwoche vom 16. bis 25. September 2022 in Oberfranken anregen. Hierfür wären die Chöre/Chorleiter*innen im Fränkischen Sängerbund (Bezirk Oberfranken) wichtige Partner*innen für uns.

Es wäre wertvoll, zahlreiche musikalische Akteure (in Oberfranken) zu gewinnen, die in dieser Woche demenzfreundliche Zuhör- oder auch Mitmachkonzerte bzw. andere musikalische Aktionen (Ensemblespiel, Solospiel) anbieten. Der Besuch der Veranstaltungen ist für Menschen mit Demenz, deren pflegenden Angehörigen, aber auch für Interessierte gedacht. Die Örtlichkeit, sowie den zeitlichen Rahmen oder Zuhörerbegrenzungen legt der*die musikalische Akteur*in selbst fest.

Das bayerischen Staatsministerium unterstützt die Anbieter von Aktionen in der bay. Demenzwoche mit z. B. Bewerbung auf dem Veranstaltungskalender der Website des Ministeriums, Plakatdruck, Broschürenauslagen zum Thema Demenz und Give aways (Trockenobst 2019, Schokolinsen 2020 – jedes Jahr etwas anderes).

Wir als Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken haben vorgesehen die musikalischen Angebote aus Oberfranken für die diesjährige Demenzwoche ebenso gesammelt zu bewerben. Desweiteren planen wir eine Handreichung zu erstellen, was im Rahmen eines musikalischen Angebotes für Menschen mit Demenz beachtet werden kann. Zu dieser Handreichung und deren Verwendung führen wir Ende März 2022 einen ersten Online-Austausch mit den möglichen Interessierten durch. Im Sommer 2022 ist geplant unsererseits nochmals eine vertiefende Schulung zum Thema Demenz für die Akteure anzubieten. Möchten Sie einen Partner aus dem Bereich Demenz bei Ihrer Aktion an der Seite haben? Auch dafür setzen wir uns dann gerne ein.

Bei Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Bis zum Wiederhören wünsche ich Ihnen eine gesunde und frohe Zeit.

Mit herzlichem Gruß

Patricia Reinhardt

Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken

Büro:

Landratsamt Bamberg

Ludwigstraße 23
96052 Bamberg

Tel. 0951/700 36 0 82
Fax 0951/85-8512

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