🎶BayeRn singt – Das nördlichste Mitsing-Konzert in Steinbach am Wald!🎶
Am 21. November 2025 wird die Rennsteighalle zum Klangraum für alle Sängerinnen und Sänger – egal ob Jung oder Alt!
Unter dem Motto #BayeRnSingt erwartet dich ein unvergesslicher Abend voller Musik, guter Stimmung und Gemeinschaft.
Termin: Freitag, 21. November 2025
Ort: Rennsteighalle, Steinbach am Wald
Pre-Opening: ab 17:30 Uhr – Ankommen, einstimmen, genießen
Konzertbeginn: 18:30 Uhr
Ob Schlager, Pop, Gospel oder Volkslied – hier zählt nicht die perfekte Stimme, sondern die Freude am Singen. Gemeinsam schaffen wir Gänsehaut-Momente und bringen die Halle zum Klingen!
Sei dabei, wenn Bayern singt – und du mittendrin bist!
👉 #BayernSingt
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Programm
- Pre-Opening für Kinder- und Jugendchöre: Ihr heizt mit Liedern eurer Wahl im Vorraum der Halle ein!
- einfache Mitsing-Lieder durch die Kreis-Chorleitung, die teilweise auch schon in den Kreis-Chorproben geübt wurden und noch werden (Anmeldung für den 13.09.2025 in Meeder noch möglich!)
- jeder Chor kann ein Lied seiner Wahl zur Anmeldung senden, damit dieses im Idealfall von allen Teilnehmenden mitgesungen werden kann.
- Live-Schalte zum Abschluss des Abends gegen 20:23 Uhr mit dem Song „Weus’d a Herz hast, wie a Bergwerk“ – Reinhard Fendrich (Arr. Agnes Haßler/Philipp Weiß, BR-Edition, der gemeinsam in allen sieben Regionalkonzerten gesungen und übertragen wird.
Teilnahmebedingungen
- Mitmachen können Chöre, Ensembles sowie interessierte Einzelsängerinnen und -sänger.
- Auswahllied mit Anmeldung zusenden
- Eintritt ist frei
- Verpflegung verkauft der Hallen-Caterer vor Ort
- unterschriebene Teilnahmeerklärung zur Veröffentlichung von Bild und Ton (BR)
Anmeldung – Download
Bitte meldet Euch bis spätestens 06.10.2025 über das beigefügte Formular oder per E-Mail an pia88rue@aol.com (Pia Hempfling) an.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Name des Chores / des Teilnehmers
- Auswahllied des Chores
- Anzahl der teilnehmenden Sänger und Sängerinnen inkl. Begleitpersonen
- Kontaktdaten
- Akzeptanz und Einhaltung der Einverständniserklärung