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Meldung

wichtige Neuerung im Blick auf GEMA-Meldungen ab Juni/Juli 2025

Jan 16, 2025

Wir informieren Sie hiermit über eine wichtige Neuerung im Blick auf die GEMA-Meldung ab Juni/Juli 2025: Alle GEMA-Meldungen müssen dann zukünftig direkt über das Online-Portal der GEMA erfolgen.

Sowohl alle Chorischen Veranstaltungen wie auch Geselligen Veranstaltungen melden Chöre somit ab der Umstellung weiterhin in OVERSO. Der GEMA-Button bleibt, es gibt eine Verlinkung direkt zum Portal der GEMA.

Das bedeutet konkret:

Chorvereine registrieren sich zunächst über www.gema.de/portal.

Die Zugangsdaten für die Nutzung des Portals erhalten alle Chöre im Laufe der ersten Jahreshälfte 2025 per Post von der GEMA selbst. (Die Postanschriften dazu werden vom FSB am 28.02.2025 an die GEMA gemailt.) In zwei Schreiben werden die Kundennummer und ein individueller Code mitgeteilt, die eine erstmalige Registrierung und Portalnutzung ermöglichen. Sofern noch keine individuellen Zugangsdaten vorliegen, ist übergangsweise bis zum 30. Juni 2025 auch die bisherige Meldeweise möglich.

Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden. Diese ist dann nur noch in Excel möglich. (Musterdatei)

Weitere Hilfen und Schulungs-Angebote:

Als Hilfestellung bietet die GEMA für die Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden einen vereinfachten Zugang über eine eigens erstellte Landingpage, die direkt zum richtigen Tarif im GEMA-Portal führt: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv

Zudem erklärt auch eine „Schritt-für-Schritt“-Anleitung den Anmeldeprozess im Portal ausführlich und gibt Tipps und Hilfestellungen. Eine Kurzinformation finden Sie ebenfalls online.

Die GEMA bietet außerdem exklusiv zum Start der Online-Meldungen über das Portal ab Januar Portal-Schulungen für Chöre an. Die Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der oben genannten GEMA-Landingpage für DCV-Chöre: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv

Für Chöre aus unserem Verband gut zu wissen:

Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des DCV einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für chorische und gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe sowie bei Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter mittels Radio, Fernseher und Tonträger, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind. Zusätzlich wird ein pauschaler Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V eingeräumt.

Für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVD) und ab 2025 auch für die Musikwiedergabe im Internet gelten die üblichen Tarife der GEMA, hierfür werden keine Nachlässe gewährt.

Bis zur endgültigen Umstellung gilt: Alle Meldungen sollen weiterhin in OVERSO eingegeben werden.