Carl-Gerster-Medaille
(Verleihungsordnung)
- Die Carl-Gerster-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Fränkischen Sängerbundes.
- Sie kann sowohl an Einzelpersonen, als auch an Gruppen, Organisationen, Einrichtungen und Verbände verliehen werden.
- Durch die Verleihung der Carl-Gerster-Medaille werden herausragende Verdienste um den Fränkischen Sängerbund gewürdigt.
- Über die Verleihung der Carl-Gerster-Medaille entscheidet das Präsidium des Fränkischen Sängerbundes mit 2/3 –Mehrheit.
- Es können jährlich höchstens drei Medaillen verliehen werden.
- Die Aushändigung der Carl-Gerster-Medaille hat in einem würdigen Rahmen stattzufinden.
- Die Gründe für die Verleihung sind in einem stilvoll gestalteten Schriftstück darzulegen.
Träger der Carl-Gerster-Medaille
Stadt Bad Brückenau, verliehen am 13.05.2023
Familie Dorscht, verliehen am 12.11.2022
Bert Eerden, verliehen am 26.05.2019
Peter Jacobi, verliehen am 06.04.2014
Walter O. Neumann, verliehen am 29.09.2012
Karl-Heinz Malzer, verliehen am 29.09.2012
†Erich Hiltl, verliehen am 29.09.2012