Carl-Gerster-Medaille

(Verleihungsordnung)

  1. Die Carl-Gerster-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Fränkischen Sängerbundes.
  2. Sie kann sowohl an Einzelpersonen, als auch an Gruppen, Organisationen, Einrichtungen und Verbände verliehen werden.
  3. Durch die Verleihung der Carl-Gerster-Medaille werden herausragende Verdienste um den Fränkischen Sängerbund gewürdigt.
  4. Über die Verleihung der Carl-Gerster-Medaille entscheidet das Präsidium des Fränkischen Sängerbundes mit 2/3 –Mehrheit.
  5. Es können jährlich höchstens drei Medaillen verliehen werden.
  6. Die Aushändigung der Carl-Gerster-Medaille hat in einem würdigen Rahmen stattzufinden.
  7. Die Gründe für die Verleihung sind in einem stilvoll gestalteten Schriftstück darzulegen.

Träger der Carl-Gerster-Medaille

Stadt Bad Brückenau, verliehen am 13.05.2023
Familie Dorscht, verliehen am 12.11.2022
Bert Eerden, verliehen am 26.05.2019
Peter Jacobi,  verliehen am 06.04.2014
Walter O. Neumann, verliehen am 29.09.2012
Karl-Heinz Malzer, verliehen am 29.09.2012
†Erich Hiltl, verliehen am 29.09.2012