GEMA-Anmeldung für Chöre
Schritt-für-Schritt-Anleitung (Stand: 13.02.2026)
Hier finden Sie Antworten zu Fragen bezgl. der Anmeldung zum Portal:
https://www.gema.de/de/hilfe/musiknutzer/onlineportal/login-registrierung
Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis spät. 21 Tage nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden.
Das Wichtigste jedoch bleibt! Die GEMA Gebühren werden für chorische Veranstaltungen weiterhin gänzlich vom FSB übernommen.
Weitere Hilfsangebote:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv
https://www.gema.de/de/musiknutzer/kundenprogramm/onlineportal-live-tutorials
Für Chöre aus unserem Verband gut zu wissen:
Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des DCV einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für chorische und gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe sowie bei Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter mittels Radio, Fernseher und Tonträger, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind. Zusätzlich wird ein pauschaler Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V eingeräumt.
Für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVD) und ab 2025 auch für die Musikwiedergabe im Internet gelten die üblichen Tarife der GEMA, hierfür werden keine Nachlässe gewährt.
