Update 09.07.2025:
Meldungen von Veranstaltungen von Chören, die noch keine Zugangsdaten von der GEMA erhalten haben:
Chöre, die noch keine Zugangsdaten erhalten haben, aber aktuell Veranstaltungen an die GEMA melden müssen, senden bitte das ausgefüllte GEMA-Meldeformular per E-Mail an kontakt@gema.de.
Diese Chöre sollen sich bitte nicht eigenständig im Portal registrieren, um Fehler bzw. falsche Zuordnungen zu vermeiden!
Fehlende Zugangsdaten / fehlende Briefe / fehlerhafte Briefe
Die GEMA hat heute nochmal bestätigt, dass der Prozess der Datenbearbeitung der Rückläufer von Seiten des Dienstleisters der GEMA läuft.
Sie brauchen die GEMA nicht über fehlende Zugangsdaten oder fehlerhafte Briefe zu informieren!
Automatisierte Antworten von kontakt@gema.de
Von kontakt@gema.de werden zum Teil automatisierte Meldungen auf Rückfragen / Reklamationen versendet mit dem Hinweis, dass die Anfragen nicht beantwortet werden und erneut über das Portal eingereicht werden sollen.
Diese Meldungen können Sie ignorieren! Es wurde seitens der GEMA versichert, dass die Anliegen, die über kontakt@gema.de von Ihnen eingereicht werden, zugeordnet und bearbeitet werden.
So einfach melden Sie sich an:
- Gehen Sie auf www.gema.de/portal und geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein.
- Bestätigen Sie Ihre Registrierung über den Link, den wir Ihnen per E-Mail senden.
- Legen Sie Ihr persönliches Kennwort fest.
- Geben Sie Ihre Kundennummer und den Code ein.
Das bedeutet konkret:
Chorvereine registrieren sich zunächst über www.gema.de/portal.
Die Zugangsdaten für die Nutzung des Portals erhielten alle Chöre über Ostern 2025 per Post von der GEMA selbst. (Die Postanschriften dazu wurden vom FSB am 28.02.2025 an die GEMA gemailt.) In zwei Schreiben wurden die Kundennummer und ein individueller Code mitgeteilt, die eine erstmalige Registrierung und Portalnutzung ermöglichen.
Hier finden Sie Antworten zu Fragen bezgl. der Anmeldung zum Portal:
https://www.gema.de/de/hilfe/musiknutzer/onlineportal/login-registrierung
Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden. Diese ist dann nur noch in Excel möglich. (Musterdatei)
Das Wichtigste jedoch bleibt! Die GEMA Gebühren werden für chorische Veranstaltungen weiterhin gänzlich vom FSB übernommen.
Weitere Hilfen und Schulungs-Angebote:
Als Hilfestellung bietet die GEMA für die Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden einen vereinfachten Zugang über eine eigens erstellte Landingpage, die direkt zum richtigen Tarif im GEMA-Portal führt: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv
Zudem erklärt auch eine „Schritt-für-Schritt“-Anleitung den Anmeldeprozess im Portal ausführlich und gibt Tipps und Hilfestellungen. Eine Kurzinformation finden Sie ebenfalls online.
Die GEMA bietet außerdem exklusiv zum Start der Online-Meldungen über das Portal ab Januar Portal-Schulungen für Chöre an. Die Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der oben genannten GEMA-Landingpage für DCV-Chöre: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kundenprogramm/onlineportal-live-tutorials
Für Chöre aus unserem Verband gut zu wissen:
Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des DCV einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für chorische und gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe sowie bei Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter mittels Radio, Fernseher und Tonträger, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind. Zusätzlich wird ein pauschaler Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V eingeräumt.
Für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVD) und ab 2025 auch für die Musikwiedergabe im Internet gelten die üblichen Tarife der GEMA, hierfür werden keine Nachlässe gewährt.