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Meldung

Neuerungen des GEMA-Pauschalvertrages mit dem Freistaat Bayern 2024

Sep 6, 2024

Bayern will mit der Anpassung 2024 des Pauschalvertrags mit der GEMA  das Ehrenamt weiter stärken. Mit den gewonnenen Erkenntnissen des vergangenen Jahres wurden nun gemeinsam mit der GEMA Anpassungen am Pauschalvertrag vorgenommen und  erweitert: mehr Nutzungsberechtigte – mehr Veranstaltungen – größere Veranstaltungsfläche.

  1. Veranstaltungen bis zu einer Fläche von bis zu 500 qm (bisher 300 qm) pauschal abgegolten,
  2. vier (bisher zwei) Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei und
  3. alle Organisationen können vom Pauschalvertrag profitieren, die gemeinnützige (§ 52 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 AO) Zwecke verfolgen (bisher nur eingetragene und gemeinnützige Vereine).

Dadurch wird der Rahmenvertrag des Freistaats deutlich interessanter.

Weiterhin gilt, dass

  1. die Veranstaltungen ohne Eintritt sein müssen (Spenden dürfen gesammelt werden),
  2. keine Konzerte pauschal abgegolten sind (auch wenn das aus dem Text nicht so deutlich hervorgeht),
  3. nicht nur Veranstaltungen mit Livemusik sondern auch von Tonträgern abgegolten sind und
  4. die Veranstaltungen über das GEMA-Portal gemeldet werden müssen. Dort erfolgt die Zuteilung zum Rahmenvertrag des Freistaats oder zu bestehenden Verträgen der Laienmusikverbände.

Der Pauschalvertrag im Detail
Alle Informationen zum Pauschalvertrag und für welche Veranstaltungen dieser gilt finden Sie hier:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern
Informationsblatt Freistaat Bayern