Aktuelles |
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Jamulus für Chöre - Möglichkeiten und Grenzen im Workshop selbst testen!„Jamalus“ - ein aktuell sehr heiß diskutiertes Themen in der Chorszene! Es stellen sich dabei Fragen wie: Kann man damit in Echtzeit als Chor miteinander über Internet singen? Welche Möglichkeiten zum gemeinsamen Singen bieten sich tatsächlich? Was benötigt man dafür? Wo liegen Grenzen? |
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Appell der Konferenz der Landesmusikräte an die Landesregierungen in Deutschland
Chöre und Musikvereine müssen coronagemäß proben könnenGemeinsam mit den anderen Landesmusikräten richtet der Bayerische Musikrat einen Appell an die Landesregierungen, bei den ersten Lockerungen des Shutdowns auch das Proben von Vereinen und Initiativen der Amateurmusik zuzulassen. Es geht hier nicht um Freizeitgestaltung, sondern um kulturelle Artikulation und Identitätsbildung. Chöre, Blasorchester und Musikvereine aller Art haben bereits im letzten Jahr bewiesen, dass sie in der Lage sind, Hygienekonzepte und Abstandsregeln vorzulegen und einzuhalten, mit denen ein coronagemäßes Proben möglich ist. |
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Online-Seminar für Gehörbildung, Harmonielehre, Musiklehre, Stimmbildung und Chorpraktisches KlavierspielAn alle interessierte Teilnehmer/innen für die Hammelburg-Kurse! |
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Transparenzregister – Der Amtsschimmel schlägt wieder zuIn den letzten Tagen haben zahlreiche Vereine Gebührenrechnungen der Bundesanzeiger Verlag GmbH erhalten. Die Gebühr wird für die Führung des Transparenzregisters erhoben und ist – das sei vornweg gesagt – auch rechtmäßig. Die Rechnung umfasst ggf. die Zeiträume 2017 – 2020 und beträgt je nach Berechnungszeitraum zwischen 11,50 und 13,50 Euro. Leider ist es den bundesweiten Dachverbänden nicht gelungen, eine grundsätzliche Befreiung davon für gemeinnützige Vereine zu erreichen. Es ist aber gelungen, dass Vereine künftig eine Befreiung von der Gebühr beantragen können.
Der Befreiungsantrag ist für 2021 möglich, eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Folglich sind die aktuell versandten Rechnungen zu begleichen. Downloads: |
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Tolle Aktion. Ein Wettbewerb in drei Kategorien. Einsendeschluss: 22. Februar. Der FSB ist einer der offiziellen Partner dieser Aktion. Wir sagen: Sofort reinklicken und Details nachlesen. https://www.br-klassik.de/chor-aktion-wettbewerb-video-corona-100.html |
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Des Reiches Stützen? Turner, Sänger und Schützen in der Gründungsära und im Kaiserreich (1864-1918)Wie können wir Appetit auf diesen Link machen? Vielleicht damit:
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CORONA und die Einberufung von Mitgliederversammlungen und VereinssitzungenFür viele Vereine stehen die Mitgliederversammlungen vor der Tür. Kein leichtes Unterfangen in Corona-Zeiten. Deswegen wurde das Thema nun gesetzlich nochmals geregelt und für viele Bereiche Erleichterungen geschaffen. RA Richard Didyk aus München hat das Thema für uns zusammengefasst. Zentrale Aussage ist: |
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Fachtagung Ehrenamt MusikDie Fachtagung findet digital statt.
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Durchhalten in der Corona-Pandemie: Fortsetzung des Hilfsprogramms für Laienmusik im ersten Halbjahr 2021Aufruf zur Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 – Antragstellung rückwirkend im Juli 2021 möglich – Kunstminister Bernd Sibler ermuntert, finanzielle Unterstützung des Freistaats zu nutzen: „Damit die Laienmusik in Bayern nach der Krise wieder an gewohntem Vereinsleben anknüpfen kann“ MÜNCHEN. „Das Hilfsprogramm für Laienmusik wird bis 30. Juni 2021 verlängert, um Laienmusikvereinen und ihren zahlreichen ehrenamtlichen Mitgliedern durch die schwierige Zeit der Einschränkungen zu helfen. Zudem haben wir die Antragstellung deutlich vereinfacht“, gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. Die Vereine können von 1. bis 31. Juli 2021 die Förderanträge bei den jeweiligen Dachverbänden abrufen und rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2021 einreichen. Sie werden bereits jetzt dazu aufgerufen, ihre Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 zu dokumentieren, um dann problemlos den Antrag im Juli stellen zu können. Damit kann auf eine Verwendungsbestätigung verzichtet werden, was den Antragsprozess um einen Arbeitsschritt verkürzt. Staatsminister Sibler ermuntert Laienmusikvereine schon vorab, die Hilfe des Freistaats in der Corona-Pandemie zu nutzen. Er betonte: „Unsere vielfältige bayerische Kulturlandschaft lebt insbesondere von den zahlreichen Laienmusikvereinen. Neben dem großen kulturellen Beitrag, den sie leisten, gestalten sie insbesondere das soziale, gesellschaftliche Miteinander vor Ort entscheidend mit. Gerade auch deshalb vermissen viele Musikerinnen und Musiker und Sängerinnen und Sänger das gewohnte Vereinsleben. Wir setzen alles daran, das Engagement in der Laienmusik wieder vollständig zu ermöglichen, sobald die Pandemiesituation dies zulässt. Die Hilfsgelder sollen die Laienmusikvereine und die vielen Ehrenamtlichen weiterhin bei ihrem unermüdlichen Einsatz unterstützen.“ |
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Hygienekonzept für Chorgesang im Bereich der LaienmusikDas Bayerische Kunstministerium und das Bayerische Gesundheitsministerium haben in einer gemeinsamen Bekanntmachung ein Hygienekonzept für Chorgesang im Bereich der Laienmusik veröffentlicht.
Dieses Konzept beinhaltet die verbindlichen Regelungen für Konzertveranstaltungen und Chorproben. Aus den umfassenen Vorgaben des Ministeriums haben wir für die Chorproben die wichtigsten Punkte in einem Muster-Chorproben-Hygienekonzept ( praktische Arbeitshilfe) erstellt. Der Rahmen für die Wiederaufnahme von Chorproben ist nun also vorhanden. |
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Corona-Virus – Sammlung Internetlinks:
ACHTUNG: Diese Informationen können nur unterstützen und entbinden die Verantwortlichen unserer Mitgliedsvereine nicht davon, sich eigenverantwortlich und selbständig täglich über die aktuelle Lage zu informieren und eigene Entscheidungen zu treffen! |
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